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   VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09   

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https://dejure.org/2010,35735
VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09 (https://dejure.org/2010,35735)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2010 - 62-VI-09 (https://dejure.org/2010,35735)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2010 - 62-VI-09 (https://dejure.org/2010,35735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Er hat allerdings in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung derartiger Anträge auch schon anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/110 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Die Entscheidung dürfte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar, sie müsste vielmehr schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41; VerfGH vom 16.2.2005 = VerfGH 58, 50/55).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Er hat allerdings in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung derartiger Anträge auch schon anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/110 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Ein solches Vorbringen muss vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen werden, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180).
  • BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

    Abhängigkeit der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren von der Bedeutung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Doch hat der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen, eine Bezugnahme auf § 244 Abs. 2 StPO in die Vorschrift aufzunehmen (vgl. Seitz in Göhler, OWiG, 15. Aufl. 2009, RdNr. 1 zu § 77), und damit in Anbetracht des Massenphänomens der Bußgeldverfahren eine bedeutungsabhängige Aufklärungsintensität (BGH vom 23.11.2004 = NJW 2005, 1381/1382) geschaffen.
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Er hat allerdings in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung derartiger Anträge auch schon anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/110 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 16.03.2010 - 62-VI-09
    Wenn sich das Fachgericht in seiner Entscheidung mit einem die Beweiserhebung betreffenden Antrag auseinandergesetzt hat oder auf andere Weise erkennbar wird, dass es sich mit dem Antrag befasst hat, hat der Verfassungsgerichtshof teilweise angenommen, dass allenfalls einfaches Prozessrecht verletzt sein kann, unter Umständen auch das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV, nicht aber das Recht auf rechtliches Gehör (vgl. VerfGH vom 19.4.1989 = VerfGH 42, 54/62; VerfGH vom 13.3.1998 = VerfGH 51, 49/54).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - VGH B 27/10

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung, Beweisantrag

    Eine eigenständige Gehörsverletzung durch das Oberlandesgericht Koblenz, die eine gesonderte Anhörungsrüge vorausgesetzt hätte (vgl. § 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 356a StPO; dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 16. März 2010 - Vf. 62-VI-09 - VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 10. Januar 2008 - Lv 4/07 - jeweils nach juris), macht der Beschwerdeführer nicht geltend.
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